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LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN



             Bestellungen                 Bestellungen, die nicht ab Lager ausgeliefert werden können, sind von
                                          uns zu bestätigen.
                                          Artikel, die nicht mehr standardmässig hergestellt werden, obwohl sie
                                          im Katalog aufgeführt sind, müssen als Spezialanfertigung angeboten
                                          und berechnet werden.
                                          Aufträge können nur nach gegenseitiger schriftlicher Abmachung annul-
                                          liert werden.
             Angebote und                 Die zu unseren Angeboten gehörenden Beschreibungen und Unterla-
             Auftragsbestätigungen   gen, wie Gewichts- und Massangaben, Abbildungen und Zeichnungen,
                                          sind durch die ständige Weiterentwicklung nur annähernd massgebend,
                                          sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.

             Preise                       Unsere Preise verstehen sich exklusive MWSt, für Lieferung ab Werk,
                                          ausschliesslich Verpackung, Versandkosten und Versicherung.
                                          Im Falle einer Preiserhöhung behalten wir uns das Recht vor, bereits
                                          bestätigte Werkzeuge zu den neuen Preisen zu verrechnen.
             Zahlungen                    Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zielüber-
                                          schreitungen werden Verzugszinsen nach dem jeweils gültigen Diskont-
                                          satz verrechnet. Die Kosten für Lieferungen per Nachnahme, Wechsel-
                                          spesen, usw. gehen zu Lasten des Käufers.

             Eigentumsvorbehalt           Wir behalten uns das Eigentum an der jeweils gelieferten Ware bis zur
                                          vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschliesslich aller Neben-
                                          kosten, vor.

             Versand                      Erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
             Lieferfristen                Die Lieferfristen werden jeweils sorgfältig ermittelt, sind jedoch stets
                                          ohne Gewähr.
                                          Bei Überschreitung der bestätigten Lieferfrist lehnen wir Verzugsstrafen
                                          oder sonstige Schadenersatzforderungen, sowie Rücktritt von Bestellun-
                                          gen, grundsätzlich ab.
             Spezialanfertigungen         Bei allen Lieferungen von Spezialwerkzeugen behalten wir uns das Recht
                                          einer Über- oder Unterschreitung der Bestellmenge um bis zu 15 %, bei
                                          kleinen Mengen um 1 bis 2 Stück, vor.
             Garantie                     Werkzeuge, die wir als fehlerhaft anerkennen, werden gratis ersetzt.
                                          Dies jedoch ohne jegliche weitere Entschädigung.

             Beanstandungen               Müssen spätestens innert 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich
                                          angebracht werden.

             Zeichnungen und              Es ist untersagt, Zeichnungen und Abbildungen zu kopieren oder Dritten
             Abbildungen                  zugänglich zu machen.
                                          Angaben in unserem Katalog, auf Zeichnungen und in anderen Doku-
                                          menten können sich infolge technischer Weiterentwicklung und eventuel-
                                          ler neuer Normen ändern. Sie sind deshalb nicht verbindlich.

             Notstandsbedingungen  In Fällen von höherer Gewalt, teilweisem oder totalem Unterbruch unse-
                                          rer Fabrikation, behalten wir uns das Recht vor, von eingegangenen
                                          Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten.

             Erfüllungsort und            Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das
             Gerichtsstand                Amtsgericht Moutier (Schweiz) zuständig.
                                          Streitigkeiten unterstehen ausschliesslich dem Schweizerischen Obligatio-
                                          nenrecht.

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