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LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bestellungen Bestellungen, die nicht ab Lager ausgeliefert werden können, sind von
uns zu bestätigen.
Artikel, die nicht mehr standardmässig hergestellt werden, obwohl sie
im Katalog aufgeführt sind, müssen als Spezialanfertigung angeboten
und berechnet werden.
Aufträge können nur nach gegenseitiger schriftlicher Abmachung annul-
liert werden.
Angebote und Die zu unseren Angeboten gehörenden Beschreibungen und Unterla-
Auftragsbestätigungen gen, wie Gewichts- und Massangaben, Abbildungen und Zeichnungen,
sind durch die ständige Weiterentwicklung nur annähernd massgebend,
sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.
Preise Unsere Preise verstehen sich exklusive MWSt, für Lieferung ab Werk,
ausschliesslich Verpackung, Versandkosten und Versicherung.
Im Falle einer Preiserhöhung behalten wir uns das Recht vor, bereits
bestätigte Werkzeuge zu den neuen Preisen zu verrechnen.
Zahlungen Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zielüber-
schreitungen werden Verzugszinsen nach dem jeweils gültigen Diskont-
satz verrechnet. Die Kosten für Lieferungen per Nachnahme, Wechsel-
spesen, usw. gehen zu Lasten des Käufers.
Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der jeweils gelieferten Ware bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschliesslich aller Neben-
kosten, vor.
Versand Erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Lieferfristen Die Lieferfristen werden jeweils sorgfältig ermittelt, sind jedoch stets
ohne Gewähr.
Bei Überschreitung der bestätigten Lieferfrist lehnen wir Verzugsstrafen
oder sonstige Schadenersatzforderungen, sowie Rücktritt von Bestellun-
gen, grundsätzlich ab.
Spezialanfertigungen Bei allen Lieferungen von Spezialwerkzeugen behalten wir uns das Recht
einer Über- oder Unterschreitung der Bestellmenge um bis zu 15 %, bei
kleinen Mengen um 1 bis 2 Stück, vor.
Garantie Werkzeuge, die wir als fehlerhaft anerkennen, werden gratis ersetzt.
Dies jedoch ohne jegliche weitere Entschädigung.
Beanstandungen Müssen spätestens innert 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich
angebracht werden.
Zeichnungen und Es ist untersagt, Zeichnungen und Abbildungen zu kopieren oder Dritten
Abbildungen zugänglich zu machen.
Angaben in unserem Katalog, auf Zeichnungen und in anderen Doku-
menten können sich infolge technischer Weiterentwicklung und eventuel-
ler neuer Normen ändern. Sie sind deshalb nicht verbindlich.
Notstandsbedingungen In Fällen von höherer Gewalt, teilweisem oder totalem Unterbruch unse-
rer Fabrikation, behalten wir uns das Recht vor, von eingegangenen
Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten.
Erfüllungsort und Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das
Gerichtsstand Amtsgericht Moutier (Schweiz) zuständig.
Streitigkeiten unterstehen ausschliesslich dem Schweizerischen Obligatio-
nenrecht.
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